Elternverein
Der Elternverein
UNSER ELTERNVEREINSVORSTAND
Obfrau: Frau KUQI Sonja, Klasse 1.aStellvertreterin: Frau MEMILI Aycan, Klasse 4.b
WISSENSWERTES
DER ELTERNVEREIN
Der Elternverein (EV) ist die Interessensvertretung der Eltern an der Schule!
Die Bildung des EV richtet sich nach dem Vereinsgesetz.
Die Tätigkeit des EV wird durch die eingezahlten Mitgliedsbeiträge ermöglicht.
Das Geld kommt den Kindern unserer Schule zugute!
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Aufgaben des Elternvereins
1. Wahrung der Interessen von SchülerInnen und Eltern
2. Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulleitung, LehrerInnen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu fördern
3. Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen.
4. Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen
5. Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
6. Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
7. Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel
Rechte der Elternvereine
· Recht auf Information
· Recht auf Anhörung
· Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Organe des Elternvereins
Ø Gewählte Funktionäre des EV
Ø KlassenelternvertreterInnen
Ø Mitglieder
Der Vorstand
Der Vorstand unseres EV besteht aus dem Obmann/der Obfrau (dem/der Vorsitzenden), dem/der Schriftführer/in, dem/der Kassier/in, dem/der Rechnungsprüfer/in und deren Stellvertreter/innen. Ihre Wahl erfolgt jährlich bei der Jahreshauptversammlung.
Das Mitglied
Mitglied – und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar – ist jeder, dem nach den Statuten des EV dieses Wahlrecht zukommt und der dem Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Eltern von Schulneulingen erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht, als eine solche ist die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu Schulbeginn anzusehen.
Der Mitgliedsbeitrag
Der EV-Beitrag für das Schuljahr 2023/24 beträgt EUR 15, --
Der EV-Beitrag ist – wenn mehrere Kinder unsere Schule besuchen – nur einmal zu bezahlen.
Leisten Sie Mitgliedsbeiträge an anderen Schulen, ist der Beitrag an den EV der Volksschule nur anteilsmäßig zu bezahlen, wobei der Anteil durch die Zahl der Kinder bestimmt wird, z.B: Bei 3 Schulkindern ist pro Kind an der VS 1/3 des Mitgliedsbeitrages also EUR 5, -- zu bezahlen.
Sie, liebe Eltern, sind aufgerufen, aktiv im Elternverein mitzuwirken!
Denn es geht auch um Ihr Kind!